Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Verträge mit idee & concept kommen erst mit der schriftlichen Zustimmung bzw. der schriftlichen Bestätigung durch idee & concept zustande.

Änderungen von Verträgen bedürfen jeweils der schriftlichen Zustimmung bzw. der schriftlichen Bestätigung durch idee & concept. Mündlich getroffene Zusagen von idee & concept haben nur mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sie werden in keinem Falle Bestandteil des Vertrages. 

2. WERBEMITTLUNGSAUFTRÄGE

Werbemittlungsaufträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der Werbeträger abgeschlossen, falls nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Vereinbarung von Mengenrabatten und Malstaffeln erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- bzw. Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig ist.

idee & concept hat für vertragsgemäße Einschaltung bei den Werbemedien zu sorgen. Für Mängel der Einschaltung selbst haftet idee & concept jedoch nicht. Wir sind aber bevollmächtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegen die Werbeträger geltend zu machen. Bei telefonisch erteilten Mittlungsaufträgen übernimmt idee & concept keine Haftung für Irrtümer und Fehler.

3. VERGÜTUNGEN

Die Vergütung wird entweder pauschal in einem festen EUR-Betrag oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschalt-Summe vereinbart. Die von idee & concept für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen müssen schriftlich fixiert werden. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung, Aufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet. 

4. PREISE

Preise werden in EUR festgesetzt und sind Nettopreise, so dass jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen idee & concept, sofern zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als vier Monate liegen, die Angebotspreise, auch die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise jeweils der gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand. idee & concept behält sich Preisänderung der Medien oder Irrtum vor. 

5. LIEFERUNG/LIEFERZEIT

Lieferungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab idee & concept bzw. deren Erfüllungsgehilfen (wie Druckerei, Kurier, Spedition). Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung idee & concept verlassen hat. idee & concept übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter Zustellung ergeben. Für Überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist ist idee & concept nicht haftbar zu machen, falls diese durch Umstände, die idee & concept nicht zu vertreten hat, verursacht werden, dies gilt insbesondere in Fällen von höherer Gewalt (bei Foto- und Filmaufnahmen auch für wetterbedingte Überschreitungen) und dergleichen. Ein aus solchen Umständen entstandener Lieferverzug entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. In jedem Falle haftet idee & concept bei verschuldetem Lieferverzug jedoch nur in Höhe auf vorhersehbaren Schaden.

6. AGENTURLEISTUNGEN

Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinaus gehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab. 

7. URHEBER-, VERWERTUNGS- UND NUTZUNGSRECHTE, FOTOGRAFIEN

Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag einzeln festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinaus gehende sonstige Verwertungen ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich, unter Festlegung der Vergütung, besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, als Ausstattung, als Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren.

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung, sowie für die Erfüllung aller formatrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei idee & concept.

Druckunterlagen und Datenträger, die unmittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (Druckplatten, Stanz- und Prägeformen und dergl.), bleiben Eigentum des Vervielfältigers, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Druckunterlagen und Datenträger, die nur mittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (CDs, Druckfeindaten als offene Dateien, PDFfe und dergl.), bleiben Eigentum von idee & concept und müssen von idee & concept nicht aufbewahrt werden. Wünscht dies der Auftraggeber dennoch, so wird dies schriftlich vereinbart und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Für vom Auftraggeber gelieferte, mittelbare und unmittelbare Druckunterlagen und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt idee & concept keine Haftung.

Datensätze aus Fotografie- und Filmaufträgen sind Eigentum von idee & concept oder des von idee & concept beauftragten Fotografen oder Filmherstellers. Eigentumsrechte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen übertragen, wofür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren ist. Fotos von Bildagenturen, welche idee & concept im Auftrage des Kunden erwirbt, dürfen in keinem Falle, weder von idee & concept noch vom Auftraggeber, an Dritte zur Weiterverarbeitung weitergeleitet werden, um neue Werbemittel zu erstellen. Des Weiteren dürfen Fotos von Bildagenturen nicht in Sozialen Medien wie Facebook, Youtube, Vimeo, Pinterest, Twitter, Xing o.ä. veröffentlicht werden. Bei Verstoß gegen diese Regelungen übernimmt idee & concept Werbeagentur keinerlei Haftung gegenüber den Bildagenturen. Möchte der Auftraggeber dennoch die Fotos an Dritte weitergeben, so müssen diese Bilder vom Auftraggeber auf dessen Kosten, sofern möglich, neu lizensiert werden.

idee & concept ist von jeder Haftung aus Mängeln in den formatrechtlichen Voraussetzungen, deren Erfüllung dem Auftraggeber obliegt, freizustellen. Abgelehnte Werksgestaltungen und Leistungen wie Skizzen, Entwürfe und dergl., sowie Fotos und Filme bleiben idee & concept zu anderweitiger Nutzung und Verwertung vorbehalten. Will der Auftraggeber solche von ihm abgelehnten Entwürfe für sich reservieren, so hat er sie durch gesonderte Vereinbarungen zu vergüten.

8. FREMDARBEITEN

Bei Leistungen von Dritten für idee & concept, etwa von freien Mitarbeitern, hat idee & concept die freie Verwertbarkeit für die Zwecke des Auftraggebers zu garantieren. Für Arbeiten, die üblicherweise von idee & concept an Dritte vergeben werden, wie Illustrations- und Druckarbeiten, Verteildienste, Aufbauten wie Schildern und Pavillons, Fotografie o.ä. haftet idee & concept nicht, auch wenn diese Leistungen von idee & concept mit dem Auftraggeber verrechnet werden. 

9. HAFTUNG

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Produkteigenschaften, Produktaussagen, Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeich-nungen haftet der Auftraggeber. Daraus gegen idee & concept hergeleitete Ansprüche werden ausgeschlossen. Im gegebenen Fall hat der Auftraggeber idee & concept von jeder Haftung freizustellen. Bei Foto- und Filmaufträgen trägt der Auftraggeber das Risiko für alle Umstände, die nicht von idee & concept oder vom beauftragten Fotografen oder Filmhersteller zu vertreten sind, u.a. Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz von Requisiten (sofern die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten und dergleichen. 

Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht ab, so wird eine Frist von einer Woche gesetzt, nach deren Ablauf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Abnahme werden ausdrücklich vorbehalten. Nach Fristsetzung eingetretene Veränderungen, Verschlechterungen sowie Untergang der Ware gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollen die bei idee & concept lagernden oder zu fotografierenden oder sich zeitweilig befindlichen Unterlagen, Produkte, Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen jede Gefahr versichert werden, so hat das der Auftraggeber zu besorgen. Für die bei idee & concept lagernden oder sich zeitweilig oder auf Dauer befindlichen Unterlagen, Produkte, Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

10. MÄNGELRÜGEN

Beanstandungen der idee & concept-Leistungen müssen innerhalb einer Woche gerechnet ab Absendedatum idee & concept schriftlich angebracht werden. Es kann Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Wandlung oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen an idee & concept zurückzusenden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler seitens idee & concept scheidet aus. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von zwei Monaten bei idee & concept schriftlich eingeht, nachdem die Ware von idee & concept übergeben worden ist.

11. ZAHLUNG – EIGENTUMSVORBEHALT

Vergütungen sind nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung pünktlich zu zahlen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit der Übersendung der Rechnung fällig. Skontoabzüge müssen besonders vereinbart werden. Bei Mittlungsaufträgen gelten hier die AGBs der Werbeträger. Wird Vorkasse vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung. Der Vorkassebetrag muss dann vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlusstermin eingetroffen sein, sonst kann idee & concept von dem Auftrag zurücktreten. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Fristsetzung nicht beglichen, so sind 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz als Verzugszinsen zu zahlen. Bei Mittlungsaufträgen kann idee & concept in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrags stornieren; für deshalb etwa entstandenen Schaden des Auftraggebers ist jede Haftung durch idee & concept ausgeschlossen. Ebenso wird insoweit auch ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen.

12. RÜCKTRITTSRECHTE

Werden idee & concept Umstände bekannt, die die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen (Konkurseröffnung, Vergleichsverfahren oder wiederholte Zwangsvollstreckungen oder dergl.), so kann idee & concept vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich evtl. angefallener Neben- oder Fremdkosten; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergütet. Die entstehende Mittlervergütung ist in jedem Falle zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen, im Übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung. Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnung gegen die Ansprüche von idee & concept sind ausgeschlossen. 

13. GEHEIMHALTUNG

idee & concept betrachtet alle Kenntnisse, die über den Auftraggeber und dessen Produkte usw. erlangt werden, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis. Alle bei idee & concept Beschäftigten sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werksspione entstehen, haftet idee & concept nicht.

14. KENNZEICHNUNG/BELEGE

idee & concept ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln einen Firmentest oder Code anzubringen. idee & concept stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten zehn Beleg-exemplare zu 

15. ABWICKLUNG

Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses hat idee & concept dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie etwa Fotos, Filme usw. zurückzugeben. Soweit noch Rechnungen unbezahlt sind, hat idee & concept ein Zurückhaltungsrecht. idee & concept hat seinerseits das im Rahmen des Vertragsverhältnisses Erlangte, wie Druckplatten, Klischees usw. dem Auftraggeber auszuhändigen, soweit über die Verwertung und Nutzung dieser Unterlagen eine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.

16. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüche wird das Amtsgericht bzw. das Landesgericht für den idee & concept-Sitz vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand-Regelung.

idee & concept Werbeagentur GmbH, München

 

Stand: Januar 2015

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